Petition
Dienstag, den 2. Dezember 2008Ich hatte vor einigen Tagen eine Petition an den Bundestag gerichtet, wo es um die Werbung bzw. das Werbeverbot für Alkohol ging.
Nun bekam ich einen Brief mit der Mitteilung:
„Eine Veröffentlichung Ihrer Petition ist nicht vorgesehen“
Als Begründung wurde angegeben, das es wohl schon eine sachgleiche Petition gibt und eine parlamentarische Prüfung vorliegt.
Was soll man davon halten? So wie ich dem Brief entnehme, war ich der Meinung oder Ansicht einer einzelnen Frau ausgeliefert, die darüber entscheidet, ob diese Petition nun öffentlich gemacht wird oder nicht.
Vielleicht können wir hier mit vielen Kommentaren eine Art eigene Petition ins Leben rufen.